Dokumentationen
Jülich - Propsteikirche (NW 1997/1038)
Propsteikirche

Inhalt
I. Vorbemerkungen
II. Forschungsstand
II.1. Kenntnisse der Baugeschichte
II.2. Ältere archäologische Untersuchungen 
II.2.1. Langschiffumbau 1877/78 
II.2.2. Umbau von Chor und Querschiff 1898/99 
II.2.3. Heizungseinbau im Chor 1925 
II.2.4. Wiederaufbau 1951 
II.3. Spezielle Fragestellungen des Fundplatzes 
III. Aussagemöglichkeit der Funddurchsicht
III.1. Bewertung des Kleinfundspektrums
III.1.1. Funde zur Siedlungs- und Baugeschichte 
III.1.2. Funde aus Gräbern 
III.2. Die Bauspolien 
IV. Ansprache aussagekräftiger Befundkomplexe
IV.1. Römischer Mauerzug St.8
IV.2. Hypocaustum St.30-32
IV.3. Die Brandstelle St.23
IV.4. Befunde zu den Bauzuständen der Kirche
IV.4.1. Die Umbauten 1877 und 1899
IV.4.2. Der bis 1877 erhaltene Bauzustand
           und seine Vorläufer

IV.4.3. Spuren älterer Bauphasen
V. Zusammenfassung der Grabungsergebnisse

VI. Stellenbeschreibung
VI.1.  Arbeitsmethodik 

VI.2.  Grabungsschnitte 
VI.2.1.   Schnitt 2
VI.2.2.   Schnitt 3
VI.2.3.   Schnitt 4
VI.2.4.   Schnitt 5
VI.2.5.   Schnitt 20
VI.2.6.   Schnitt 21 

VI.3.  Baubefunde 
VI.3.1.   Mauerbefunde in Schnitt St.2 
VI.3.1.1.    NZ-Mauer St.6/St.7 
VI.3.1.2.    Röm. Mauer St.8
VI.3.1.3.    MA-Mauer St.9 
VI.3.1.4.    Mauer St.10
VI.3.1.5.    NZ-Mauer St.11
VI.3.1.6.    MA-Mauer St.12
VI.3.2.   Mauerbefunde in Schnitt St.3 
VI.3.2.1.    NZ-Mauer St.13
VI.3.2.2.    NZ-Mauer St.14
VI.3.2.3.    NZ-Mauer St.15
VI.3.2.4.    MA-Mauer St.16
VI.3.2.5.    Mauer St.17
VI.3.2.6.    MA-Mauer St.27
VI.3.3.   Mauerbefunde in Schnitt St.21 
VI.3.3.1.    MA-Mauer St.24
VI.3.3.2.    A/NZ-Mauer St.25
VI.3.3.3.    MA-Mauer St.26
VI.3.4.   Mauerbefunde in Schnitt St.4
VI.3.5.   Mauerbefunde in Schnitt St.5 
VI.3.5.1.    Mauer St.28
VI.3.5.2.    MA-Mauer St.29
VI.3.5.3.    Röm. Mauer St.30
VI.3.5.4.    Röm. Mauer St.31
VI.3.5.5.    spätröm. Hypocaustum St.32
VI.3.5.6.    NZ-Mauer St.33
VI.3.5.7.    NZ-Mauer St.34
VI.3.5.8.    Mauerausbruchgrube St.84

VI.4.  Grabbefunde 
VI.4.1.   Grabbefunde in Schnitt St.3 
VI.4.1.1.    Grabgrube mit Skelettrest St.18
VI.4.1.2.    Skelettgrab St.19
VI.4.2.   Grabbefunde in Schnitt St.20 
VI.4.2.1.    Grabkiste mit Leichenbrand St.22
VI.4.2.2.    Skelettgrab St.35
VI.4.2.3.    Skelettgrab St.36
VI.4.2.4.    Skelettgrab St.37
VI.4.2.5.    Skelettgrab St.38
VI.4.2.6.    Skelettgrab St.39
VI.4.2.7.    Skelettgrab St.40
VI.4.2.8.    Skelettgrab St.41
VI.4.2.9.    Skelettgrab St.42
VI.4.3.   Grabbefunde in Schnitt St.21 
VI.4.3.1.    Skelettgrab St.43
VI.4.3.2.    Skelettgrab St.44
VI.4.3.3.    Skelettgrab St.45
VI.4.3.4.    Skelettgrab St.46
VI.4.3.5.    Skelettgrab St.47
VI.4.3.6.    Skelettgrab St.48
VI.4.3.7.    Skelettgrab St.49
VI.4.3.8.    Skelettrest St.50
VI.4.3.9.    Skelettrest St.51
VI.4.3.10.  Skelettgrab St.52
VI.4.3.11.  Skelettgrab St.53
VI.4.3.12.  Grabgrube mit Skelettrest St.54
VI.4.3.13.  Skelettgrab St.55
VI.4.3.14.  Grabgrube St.56
VI.4.3.15.  Grabgrube St.57
VI.4.4.   Grabbefunde in Schnitt St.5 
VI.4.4.1.    Skelettgrab St.58
VI.4.4.2.    Skelettgrab St.59
VI.4.4.3.    Skelettgrab St.60
VI.4.4.4.    Grabgrube mit Skelettresten St.61
VI.4.4.5.    Störung mit Skelettresten St.62
VI.4.4.6.    Skelettgrab St.63
VI.4.4.7.    Grabgrube mit Skelettrest St.64
VI.4.4.8.    Grabgrube mit Skelettrest St.65
VI.4.4.9.    Grabgrube mit Skelettrest St.66
VI.4.5.   unbegrabene Grabbefunde 
VI.4.5.1.    Grabbefunde in Schnitt St.2 
VI.4.5.1.1.     Grabgrube mit Skelettrest St.67
VI.4.5.1.2.     Skelettgrab St.68
VI.4.5.1.3.     Skelettrest St. 69
VI.4.5.1.4.     Skelettspuren in 2 Etagen St.70
VI.4.5.1.5.     Skelettspuren in 2 Etagen St.71
VI.4.5.1.6.     Skelettgrab St.72
VI.4.5.2.    Grabbefunde in Schnitt St.3 
VI.4.5.2.1.     3 Skelettgräber St.73
VI.4.5.2.2.     mögliche Grabgrube St.74
VI.4.5.2.3.     Skelettgrab St.75
VI.4.5.2.4.     möglicher Grabbefund St.76
VI.4.5.2.5.     Grabbefund St.77
VI.4.5.2.6.     Grabgrube St.78
VI.4.5.3.    Grabbefunde in Schnitt St.5 
VI.4.5.3.1.     Grabgrube St.79
VI.4.5.3.2.     Skelettgrab St.80
VI.4.5.3.3.     gestörtes Skelettgrab St.81
VI.4.5.3.4.     Skelettgrab St.82
VI.4.5.4.    Grabbefunde in Schnitt St.21
VI.4.5.4.1.     Skelettgrab St.83

VI.5.  Sonstige Befunde
VI.5.1.   Brandlehmbefund St.23
VI.5.2.   Wiederbestattungsgrube St.1-24

VII.   Autoren
VIII.  Abbildungskatalog
IX.    Zeichnungskatalog
X.     Fotokatalog

XI.    Dokumentationsnachweis
XII.   Literaturhinweise

IV. Ansprache aussagekräftiger Befundkomplexe

Aufgrund der auch diesmal baubedingt nur kleinflächigen Bodeneingriffe lassen sich die untersuchten Strukturen nur begrenzt in größere Zusammenhänge einordnen. Ein klares Bild der Baugeschichte an der Stelle der Propsteikirche vermag auch die Addition der Beobachtungen über 120 Jahre (1877-1997) nicht zu liefern. Dafür wäre eine flächige und zeitlich zusammenhängende Untersuchung unabdingbar.

Die zahlreichen aufgedeckten und dokumentierten Bestattungen werden hier nicht näher behandelt, da sie für die Kenntnis der Geschichte an diesem Platz nur unwesentliche neue Informationen beitragen. Die grundsätzliche Tatsache, daß in der Kirche zahlreiche Bestattungen in vier bis fünf Etagen anzutreffen ins, ist nicht außergewöhnlich. Darüber hinaus waren lediglich 5 Bestattungen näher ansprechbar, was schon im Rahmen der Kleinfunddurchsicht behandelt wurde (III.1.2.).


IV.1. Römischer Mauerzug St.8

Mit der Bruchsteinmauer St.8 ist die Südostecke eines römischen Gebäudes erfaßt, daß offensichtlich auf die Hauptstraßenachse des römischen vicus des 1.-3. Jh. ausgerichtet ist (Abb. 13). Der als römisch anzusprechende Befund ist allerdings nicht näher durch Funde datiert.Mit umliegenden Befunden verdichtet sich dadurch das Bild der Streifenhausbebauung in diesem zentralen Bereich des Straßendorfes. Im Gegensatz zu den Randbereichen der Vicus-Bebauung (vgl. Grabungserbgebnisse in der Kurfürstenstr./Kölnstraße M. Perse, Bonner Jahrb. 191, 1991, S. 555 u. 583 Abb. 29; ders., Jülicher Geschichtsbl. 64, 1996, S. 161 Abb. 2) ist hier ehemaligen Zentrum der Siedlung mit dem Befund St.8 noch in rund 90 m Entfernung von der Straße eine Ausrichtung der Bebauung an dieser Achse festzustellen.Grabungsbefunde westlich der Kirche beim Bau der Apotheke Markt 5 (Haberey 1951, S. 302 Abb. 43) ergaben Mauerfluchten vergleichbarer Ausrichtung und in ähnlichem Abstand zur römischen Hauptstraße (Abb. 13), wobei neben realen Schwankungsbreiten in der Ausrichtungsschräge auch die meist kleinräumigen Aufschlüsse mit ihrer schwierigen Vermessungssituation bei den Notbergungen das Bild der im Detail divergierenden Mauerausrichtungen geprägt haben werden. Die Breite des korrespondierenden Siedlungsstreifens nordwestlich der Straße wurde mit etwa 100 m festgestellt (Perse 1988, S. 105ff, 110; ders. 1990, S. 478 Abb. 32,1/18) und konnte nur wenig weiter östlich durch die Auffindung eines Grenzgrabens der hinteren Parzellengrenze genau mit 120 m bestimmt werden (K. Drechsel/M. Perse, Archäologie im Rheinland 1990 [1991] S. 45 Abb. 26,4). Im Vergleich zu den Mauerfluchten im Bereich der Hypocaustanlage St.30-32, (siehe IV.2.) die nur ca. 5° gegen die Senkrechte zur Kirchenachse verdreht sind, zeigt sich, daß die Ausrichtung der Gebäude leicht variiert, was dem allgemeinen Bild römischer Mauerbefunde im Verhältnis zur Straße entspricht (Abb. 13).Die von Kessel eingezeichnete massive 1 m breite, das Kirchenschiff querende Mauer (Abb. 6,1) war ein Befund, der bei der Pfeilerfundamentierung 1877 festgestellt wurde. Da diese als St.6 und St.13 wieder freigelegt wurden, muß die Interpretation nach Kessel aus heutiger Sicht revidiert werden. Da im Bereich der St.3 höchstens mit St.17 eine schräge Fortsetzung des Mauerzuges St.8 beobachtet werden konnte und dieser zudem rund 10° gegen die Senkrechte zur Kirchenachse verdreht ist, hat es einen solchen wie von Kessel eingezeichneten Mauerzug wohl nie gegeben, sondern ist dieser nur aus der Überinterpretation und Pauschalisierung des jetzt als St.8 dokumentierten Mauerverlaufes erwachsen.Von der Mauertechnik ist St.8 der älteren Mauer beim Hypocaustbefund St.31 gut vergleichbar. Eventuell ist auch die Mauer St.10 in diese Phase zu setzen, was allerdings weder durch Funde noch Stratigraphie erhärtet werden kann (es spricht allerdings auch nichts dagegen). Die Vermutung läuft rein über Aussehen und Mauertechnik.

 

IV.2. Hypocaustum St.30-32

In der Nordwestecke des Langhauses wurden römische Mauerzüge St.30/31 angetroffen, die eine Raumecke mit den Resten einer Hypocaustanlage St.32 bildeten. Im 4. Jahrhundert war sie offensichtlich schon zerstört, da die darüberliegenden Schuttschichten mit starken Anteilen an Mörtel und Ziegelbruch gut datierbares spätantikes Fundmaterial liefern. Aus dem Nordwestprofil der St.5 (St.5-153, Bl. 24) stammt aus der direkt über den Bauresten liegenden Schicht 5 mit hohem Holzkohleanteil die Scherben #St.5-171. Die direkt darüber liegende durchmischte Schuttschicht St.5-153/Schicht 6 entspricht im über Eck anschließenden Südwestprofil (St.5-162, Bl.26) der dortigen Schicht Nr. 4, aus der die Keramik #St.5-164 geborgen wurde. Dieser Phase könnte durch die beobachteten Pfostengruben wie St.5-137/Schichten 15/17 (vgl. St.32-18/19) eine Holzbauphase zuzuordnen sein. Die einzige den Hypocaust-Befund direkt datierende Scherbe #St.5-141 aus der Asche des Hypocaustums weist noch ins 2. Jahrhundert: es handelt sich um ein RB rauhwandiger, sehr hart gebrannter Ware mit einem sorgfältig und scharfkantig profilierten Deckelfalz, vergleichbar Brunsting, Nijmegen Onder Hees Taf. 7, 3b, Holwerda, Arentsburg 203h oder Gose 542.

Auch wenn eine Scherbe noch keine statistisch sichere Datierungsgrundlage ist, erlaubt sie doch die Zuweisung des Gebäudekomplexes in die Phase der mittelkaiserzeitlichen vicus-Bebauung, die sich in der Ausrichtung auf die römische Hauptstraße bezieht (Abb. 13). Die Abweichung der Mauerfluchten von der bei der Mauer St.8 dokumentierten Schräge kann dabei als Toleranzspanne konstatiert werden (vgl. VI.1.).

In unmittelbarer Nähe der jetzt aufgedeckten Baureste wurden bereits 1951 am Übergang zur Seitenkapelle und bei der Fundamentierung der dortigen Pfeiler römische Mauerreste im Profil beobachtet, deren Ausrichtung jedoch unklar blieb (W. Haberey, NW-Profil A-B im Pfeilerschacht vom 27.6.1951 bei c u. NO-Profil A-B bei der Fundamentierung der SW-Querschiffmauer der NW-Seitenkapelle vom Juni 1951). Möglicherweise sind sie auf den selben Baukomplex zu beziehen. Eine Interpretation der St.8 und St.30-32 als Wohnbauten im Zusammenhang mit dem Töpfereibetrieb des 1. Jh., wie Kessel 1879 vorschlug (S. 67), ist aufgrund der Datierungsunterschiede als Nacheinander aufzufassen. Nach Verlegung des Töpfereizentrums im 2. Jahrhundert in den Bereich Wilhelmstraße (Lenz 1990, S. 19), wurden im Areal der Kirche Wohnhäuser errichtet.Auch der nur kleinräumige Aufschluß des Gebäudesystems läßt schon mehrere Hinweise auf die Mehrphasigkeit des Baues erkennen. So war die Mauer St.31 ursprünglich als Außenmauer konzipiert, da seine Nordwestseite in der Art von Sichtmauerwerk mit Fugenstrich ausgeführt war, bevor später der Anbau der Hypocaustums erfolgte. Entsprechend stößt die Mauerecke St.30 mit stumpfer Fuge unverzahnt gegen den bei ihrem Bau mit einbezogenen Mauerzug St.30.

Der als sehr krümelig beschriebenen Mörtel mit Ziegelsplitt, kleinem Grauwackebruch und Holzkohle über der eingebrochene Hypocaustanlage (5-115-9) scheint weniger eine letzte Flickung, denn als verstürzter Wand oder Deckenputz anzusprechen zu sein (St.32-3). (Der dabei beschriebene "Wanneneindruck" mit "Apsis", der durch die höherliegenden Ränder des Ziegelsplittestrichs gegenüber der weißen Füllung der eingebrochenen Hypocaustplatten im Planum entstand, ist auf dem Hintergrund der für diese Fundstelle existierende Thermentheorie vgl. II.2.1. zwar verführerisch, aber praktisch unbegründet, zumal technisch ganz klar die für Wasserhaltung ungeeignete Konstruktion erkannt wurde; vgl. Stellenbeschreibung zu St.32; vgl. auch Profil St.31-10.)

Der in der SO-Mauer St.30 angetroffene Luftabzugskanal zeigt, daß der angeschnittene Raum keine mit der Fußbodenheizung gekoppelte vollflächige Wandheizung hatte, sondern die Warmluft in einzelnen Kanälen nach oben abgeführt wurde. Die Wandziegel #St.5-99 und #St.5-120 stammen wohl aus dem Bereich dieser Abzüge, wo auch entsprechende Funde als innere Auskleidung in situ gemacht wurden (vgl. St.30-3 u. St.31-6).

Besondere Bedeutung erhält der aufgedeckte Hypocaustbefund dadurch, daß er in unmittelbarer Nähe der bereits 1877 (vgl. Abb. 6) und 1898 (nicht genau lokalisiert) berichteten Fundstellen zutage kam (vgl. II.2.1. u. II.2.2.). Da sich die Befunde so engräumig zusammenschließen, entfällt jeder Grund aus dieser Verbreitung mehr als ein Wohngebäude interpretieren zu müssen. Ähnliche Hypocaustsysteme sind in einiger Entfernung (z.B. J. Halbsguth, Unsere Heimat. Beilage Jülicher Volkszeitung 2, 1950 Nr. 2 (Feb.) S. 9 FB 154: Estrich mit Hypocaust im Kanalgraben vor Apotheke Markt 5; oder Perse 1990, S. 472 Abb. 32,12) aber eben nicht mit diesem hier direkt zusammenhängend bekannt geworden (Abb. 13). Die Notwendigkeit aus der Ausdehnung des Befundes einen öffentlichen Bau wie eine Thermenanlage zu rekonstruieren, ist also nicht gegeben.

 

IV.3. Die Brandstelle St.23

Die Funktion der unter der Bestattung St.22 dokumentierten Brandstelle konnte aufgrund der späteren Störungen bei Grabeinbauten und der Grabungsgrenzen nicht vollständig geklärt werden. Es scheint sich bei dem auf 1,30 x 1,10 m Fläche aufgedeckten Befund am wahrscheinlichsten um eine Art Backofen oder gefaßte Herdstelle zu handeln, da ein noch 6 cm hoher Wandungsansatz erkannt werden konnte (St.20-43). Ausweislich der mehrschichtigen Brandlehmlagen mit zwischendurch intentionell eingebrachten sauberen Lößaufträgen ist von einer längerfristigen Nutzung auszugehen, wobei die erkennbaren Binnenstrukturen wie eine einfache Tuffsteinsetzung (s. Zeichng. St.20-48 als Grenze zu St.20-60/Schicht 20) nicht schlüssig interpretiert werden können.

Die Datierung in die Spätantike ist jedoch aufgrund gut stratifizierter Funde eindeutig. Aus der Holzkohleschicht stammen zwei Wandbruchstücke Rädchen-TS von Schüsseln Typ Chenet 320 mit Stempeln Chenet 322 und Unverzagt/Chenet 53, die dem späten 4. Jahrhundert zuzurechnen sind (Bestimmung L. Bakker, vgl. III.1.1.).

Aus der unter dem Befund angetroffenen starken lehmigen Schuttschicht (Profil St.20-60/Schicht 13, dem entspricht im Planum III St.20-30/Schicht 3) stammt ein recht homogen wirkendes Fundmaterial spätantiker Keramik (#St.20-33 gltw. mit roter Streifenbemalung, Abb. 21, und rw Ware u. #St.20-65) sowie vier spätantike Kleinbronze-Münzen (#St.20-36 aus St.20-30/Schicht 3), die eine Datierung ins letzte Drittel des 4. Jahrhunderts ergeben (Bestimmung B. Päffgen, vgl. III.1.1.).

Auch im Aufschluß St.21 wurde diese Schuttschicht angetroffen und enthielt dort ebenfalls ein Wandbruchstück Rädchen-TS -> Wandbruchstück einer Schüssel Typ Chenet 3220 mit Stempel Unverzagt/Chenet 86 (#St.21-51 aus St.21-45/Schicht 7 entspricht St.21-66/Schicht 9 im NW-Profil; Abb. 21), das Bakker in das späte 4. und vielleicht die ersten beiden Jahrzehnte des 5. Jahrhunderts datiert.

Sollte der Ausrichtung der Tuffsteinsetzung (St.20-48: Zungenmauer oder Begrenzung?) mehr als eine zufällige Bedeutung zukommen, wäre darauf zu verweisen, daß seine Ausrichtung der Kirchenachse entspricht. Wenn mit diesem kleinen Indiz ein Rückschluß auf die Ausrichtung zugehöriger Bebauung gegeben wäre - was sich allerdings mit Befunden bislang nicht erhärten läßt - gewänne die Theorie, daß die Kirchenachse und die rekonstruierte Flucht der hier anzunehmenden Kurtine des spätantiken Kastellpolygons zusammenhängen, neue Nahrung (vgl. II.1.).

 

IV.4. Befunde zu den Bauzuständen der Kirche im 19. Jahrhundert

Die Bauzustände der Kirche vor 1877 und nach 1899 sind durch Grundrisse bekannt (Abb. 2/3). Im Vergleich damit lassen sich die meisten aufgedeckten Befunde zur Baugeschichte der Kirche eindeutig ansprechen. Da beim Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg im Kirchenschiff auf Pfeiler- oder Säulenstellungen verzichtet wurde, sind die Fundamente des ab 1899 bis zum Krieg genutzten Baues am markantesten erhalten.

 

IV.4.1. Die Umbauten von 1877 und 1899

Die großen Pfeilerfundamente St.6 und St.13 am Südwestende des Langhauses und die dazwischen randlich angeschnittenen, den Mittelgang begrenzenden Säulenfundamente St.11 und St.14 sind dem Umbau von 1878/Phase VIII zuzuordnen (Abb. 3). Auf den 1899 erfolgten Umbau des Querschiffes (Phase IX) ist ein Ziegelfundament (1951/5; vgl. Abb. 15) aus der gleichen Stützenflucht wie St.13 zurückzuführen, das bereits 1951 beobachtet wurde (Abb. 14: W. Haberey, Planum "Ausschachtung für Nordostpfeiler des Dachgerüstes" = gemeint ist der südwestlichste Pfeiler des nordwestlichen Chorabschlußes, der Eckpfeiler zum Kirchenschiff, vom 27.6.1951 bei H). Es handelt sich dabei um die Substruktionen für die mittig im Querhaus stehende Säule. Die Fundamentbreite von 1,25 m ist ob der gleichen Funktion wie St.11 und St.14 mit 1,10 m ähnlich.

Auch weiter nordöstlich wurde im Profil dieses Aufschlußes von 1951 wiederum Ziegelmauerwerk angetroffen (Abb. 14, Profil F-G; nicht in Abb. 15 kartiert, da nur im Profil angetroffen). Die Interpretation ist nicht so zwingend wie bei dem genannten Fundament 1951/5, könnte aber auf eine Verbreiterung der Fundamentierung am Rande angetroffener älterer Mauerzüge für den zum Chor hin abschließenden Pfeiler des Querhauses von 1899 lauten.Ein gut mit dem Grundriß von 1899 (Abb. 3) zu verbindender Befund zum Übergang vom Seiten- zum Querschiff wurde bei St.33/34 beobachtet. Das Punktfundament St. 33 trägt die Last des tragenden Eckmauerwerks ab, während St.34 mit seiner unklaren und nicht sonderlich gut ausgeführten Struktur in Verlängerung der Flucht des Langschiffumbaues von 1878 entstanden ist (St.5-163/Schicht 1). Da der Querschiffbau erst 1898 angesetzt wurde, kann man dieses nachlässig ausgeführte "Stützgewölbe" vielleicht als Auslaufen der Umbauphase 1877 in provisorischer Anbindung an die restliche Langschiffwand zur immerhin noch 20 Jahre stehenden gotischen Sakristei hin werten.

Die in der nördlichen Seitenkapelle St.4 aufgedeckte doppelt gerundete Außenmauer ist unschwer dem Entwurf von Renard der Phase IX zuzuordnen, der 1899 ausgeführt wurde (Abb. 3).

 

IV.4.2. Der bis 1877 erhaltene Bauzustand und seine Vorläufer (Phase III-VII)

Der 1877 größtenteils niedergelegte Kirchenbau ließ deutlich mehrere Bauphasen erkennen (vgl. Renard 1902, S. 104-110 u. Zanger 1989, S. 72-77), die als Phasen III-VII bezeichnet werden (Abb. 2). Besonders deutlich wurde dies am ersten westlichen Joch, wo noch romanische Säulen und ein Rundbogen der mit dem Turm errichteten Phase III erhalten war, obwohl die restlichen Arkaden später in Phase VII spitzbogig erhöht wurden.

Die Fundamentierung der ersten romanischen Säulen in Anschluß an den Turm wurden als St.9 und 15 dokumentiert. Von dem dazwischenliegenden Stützenpaar der Sängerempore wurde bei St.12 ein sehr ähnlich ausgeführtes Fundament aus Bruchsteinen angetroffen, das von St.11, dem 1877 errichteten Fundament für die Orgelempore, gestört wird. Ob der unklare Befund St.17 als Pendant zu St.12 zu sehen ist, bleibt unklar. Die Grabungsgrenze liegt hier etwas weiter vom Säulenstandort entfernt und vielleicht wurde bei der Fundamentierung 1877 älteres Mauerwerk mitverwendet.

In Phase III wurden zusammen mit der Errichtung des Turmes durchgehende Streifenfundamente als seitliche Begrenzung des Mittelschiffes gelegt, oder waren von einer von Zanger postulierten Bauphase II des 11. Jahrhunderts bereits vorhanden.

Die St.9 und 15 geben Einblick in den Aufbau dieses Fundamentstreifens. Die als St.27 daran ansetzende Verbreiterung ist so lose, daß sie eher als Schuttverfüllung der Baugrube, denn als Fundamentverbreiterung im Zuge der späteren Einwölbung in Phase V anzusprechen sein wird (SW-Profil St.3-14/Schicht 10). Im NO-Profil läßt das Streifenfundament nur eine einseitige Verbreiterung durch St.27 erkennen (St.3-12). Anscheinend gestaltete sich die Ausführung je nach den im Untergrund angetroffenen älteren Mauern und Verfüllungsarten unterschiedlich.

Im Bereich des Nordostendes des bis 1877 bestehenden Langhauses wurde 1951 das nordwestliche Streifenfundament aus Bruchstein-Gußmauerwerk bei der Anlage der Pfeilergründung für den Nachkriegsbau ebenfalls angetroffen (Abb. 14: W. Haberey, Planum "Ausschachtung für Nordostpfeiler des Dachgerüstes" = gemeint ist der südwestlichste Pfeiler des nordwestlichen Chorabschlußes, der Eckpfeiler zum Kirchenschiff, vom 27.6.1951 bei H-C u. E-G). Dort sitzt sie randlich auf der Spolienfundamentlage (Haberey/Neuffer 1951, S. 306ff.) einer parallelen Bruchsteinmauer a auf (Abb. 15, 1951/2).

Das Bruchstein-Gußmauerwerk b (Abb. 15, 1951/3 u. 4) wäre mit St.15 in einem Zusammenhang zu sehen, und wird ähnlich dieser durch das Ziegelfundament des neoromanischen Umbaues (hier 1898, Langhaus 1877) am Südwestrand des Aufschlusses gestört (Abb. 14: Planum bei H; Abb. 15, 1951/5). Die Spolienlage und die darauf gründende Mauer a sind nicht direkt erklärbar, relativ gesehen aber älter. Mit St.84 wurde anscheinend die Ausbruchgrube der südwestlichen Fortsetzung dieses Mauerzuges im Kirchenschiff angetroffen. Anhand der Grundrißpläne 1877-1899 läßt sich jedenfalls keine Funktion ermitteln (s.u. VI.3.5.8.).

Die Baufuge am NO-Ende des Gußmauerwerkes b läßt anscheinend den Ansatz des Choranbaues in Phase IV im Anschluß an das in Phase III gestaltete Langhaus erkennen (Abb. 15, 1951/ 4 zu 3; Abb. 14, Planum und SO-Profil G-E-C: Mauer b zu c; vgl. Renard 1902, S. 109, Abb. 72, Grundriß mit Mauerschraffur). Das aufgehende Mauerwerk wurde hier beim Anbau der seitlichen Chorjoche und der Sakristei in Phase VI niedergelegt.

Am Übergang zum südöstlichen Seitenschiff ist die Befundlage nicht so klar, da die verschiedenen abgeschroteten Mauerreste nicht gut differenziert werden konnten (W. Haberey, Planum "Heizungskeller" mit Profilen A-M vom 26.5.1951). Aber auch hier scheint das Streifenfundament in Verlängerung von St.9 angetroffen worden zu sein (Abb. 15, 1951/8 = Profil H-M und F-G, als "19. Jh." bezeichnet, aber Ausführung in Bruchsteinmauerwerk; problematisch ist die fehlende Vergleichbarkeit der Höhenlagen aufgrund der völlig veränderten Fußbodenhöhen). Die im Konglomerat der Mauerbefunde erkennbaren Mauerkanten weiter im Chor (Abb. 15, 1951/6 u. 7) weisen vergleichbare Abstände zur Kirchenmitte auf wie die Befunde im Nordwesten (Abb. 15, 1951/2-4) und werden daher wahrscheinlich vorromanischen Bauphasen zuzuordnen sein (vgl. VI.3.).

Die Fundamente des nordwestlichen Seitenschiffes zeichnen sich in den Befunden unter der Flucht des Grundrißes bis 1877 deutlich ab (Abb. 2/Abb. 15). St.26 und 29 liegen in einer Flucht, die eine leichte Abweichung von der heutigen Kirchenachse aufweist. Die Fortsetzung der Mauer wurde bereits 1951 ca. 2 m nordöstlich der St.29 eingemessen (Abb. 15, 1951/1 = W. Haberey, Planum und Profil A-B vom 9.7.1951).

Bei St.29 ist eine Vorzeitigkeit gegenüber dem Befund St.33 eindeutig belegt, so daß es sich bei dem aufgedeckten Mauerzug um die Außenwand des romanischen Seitenschiffes handeln wird. Nach Ausweis von Mauertechnik und Mörtel ist der Befund in Zusammenhang mit den Fundamenten St.9, 12 und 15, also mit dem romanischen Ausbau einschließlich des Turmes in Phase III zu sehen. Die Umbauten bis Phase VII haben dann die gleichen Fundamente benutzt.

Über der ins Kircheninnere hineinragenden Mauer St.25 kam später ein Wandteil zwischen zwei Fenstern zu liegen. Trotzdem ist diese nur ungefähre Korrelation nicht ausreichend um St.25 zu erklären. Da sie auch mit der Arkadenstellung der Phase II nicht harmoniert - wie auch noch Fensteranordnung und Gewölbemuster bis 1877 (Abb. 2) - wird hier ein Hinweis auf eine ältere Bauphase zu sehen sein (vgl. VI.4.3).

 

IV.4.3. Spuren älterer Bauphasen (Phase I/II)

Es ergibt sich kein sinnvoller konzeptioneller Zusammenhang der Mauervorlage St.25 mit den Maßen der romanischen Arkaden der Phase III. Im Fundamentbereich sind die Befunde St.25 und 26 getrennt und unterschiedlich tief gegründet, im Aufgehenden hängen sie aber zusammen, wie ein im oberen erhaltenen Bereich über die Baufuge verzahnender Ziegel zeigt (St.21-45). Es ist von ihrer Gleichzeitigkeit bei unterschiedlicher statischer Belastung und entsprechend differenzierter Ausformung auszugehen. Die beobachtete Mehrphasigkeit in der technischen Ausführung von St.25 scheint m.E. nicht unbedingt für eine größere absolute Zeitspanne zu sprechen, sondern eher Ergebnis einer Abfolge von Bauschritten einer Bauphase zu sein.

Relativchronologisch ist keine genauere Datierung zu erhalten. Zwar stört St.25 die Mauer St.24, aber das Grab St.49 (St.21-22/Schicht 8) mit dem Kreuzanhänger #St.21-26 des 17. Jahrhunderts (siehe auch Abb. 11,1) wird nicht von dieser Mauer gestört, sondern ist eher dicht an die schon vorgefundene Mauer bestattet. Wahrscheinlich ist St.24 im Zuge älterer Bestattungen angelegt worden, eine Datierung aus dem Befund oder Fundmaterial ist jedoch nicht möglich.

Die Gründe, warum es im Südwestbereich des nordwestlichen Seitenschiffes zu einer unregelmäßigen Bauausformung kam, die sowohl noch in den Gewölbelinien des Grundrißes von 1877 (Abb. 2) als auch in der Außenansicht der Phase VII erkennbar ist, wo das erste Joch zum Turm hin anders erscheint (Renard S. 108 Abb. 71), sind unklar. Diese Indizien bilden wohl den Hintergrund der von Zanger geäußerten These, daß beim Bau des 12. Jahrhunderts (Phase III), eine schon vorhandene Bogenstellungen, deren Datierung sie ins 11. Jahrhundert interpoliert (Phase II), verkürzt wurden (S. 74).

Es erscheint reizvoll, die mit St.25 eingemessene Mauer als ursprüngliche Begrenzung des ersten Seitenschiffjoches einer Phase II zu interpretieren. Ob dann in der regelhafteren Ausführung des anderen Seitenschiffes ein Hinweis gesehen werden kann, daß es zunächst (Phase II) nur das nordwestliche Seitenschiff gegeben hat und erst im Zuge des Umbaues mit Turm in Phase III eine dreischiffige Anlage entstand, für die durch die Verengung der Bogenstellung bei Weiternutzung vorhandener Bausubstanz im Nordwesten eine Kompromißlösung vermittelt wurde, sei als neue These in die Diskussion gebracht.

Wichtiger als diese ungelöste Frage dieser Phasenabfolge ist aber sicherlich die Kenntnis der romanischen Seitenschiffaußenmauer überhaupt. Ein analoger Befund zum anderen Seitenschiff wurde 1997 nicht beobachtet, war in St.20 auch explizit nicht (mehr?) vorhanden. Einzig eine bereits 1951 am Ostende des Kirchenschiffes beobachtete Mauer scheint das entsprechende Pendant zu belegen (Abb. 14, 1951/9 = W. Haberey, Planum "Heizungskeller" vom 26.5.12951, Profil A-B), das etwa wie auch St.26 und 29 unter der Seitenschiffmauer des Planes 1877 zu liegen kommt.

Nach Abzug der aus römischen Kontext stammenden Mauern und der im Abgleich mit den Grundrissen des 19. Jahrhunderts ansprechbaren Mauerbefunden verbleiben lediglich der Ausbruchstreifen St.84 und die Mauern 1951/2,6,7 zur Interpretation. Nach Deutung verlangt besonders die auf römische Spolien gegründete Mauer a (Abb. 14 u. 15, 1951/2), der im Südosten in gleichem Abstand zur Kirchenachse ebenfalls eine Maueraußenkante in gleicher Tiefenlage entspricht (Abb. 15, 1951/7 etwa der Außenkante Spolienfundament a u. 1951/6 etwa Mauerkante a: W. Haberey, Planum "Heizungskeller" vom 26.5.12951, Profil C-D und J-K). Es ist unter Umständen möglich, hierin die Reste einer ca. 11, 50 m breiten vorromanischen Saalkirche zu sehen, zumal diese Phase I durch die Überlagerung der Spoliengründung mit Mauer a durch das Gußmauerwerk des romanischen Streifenfundamentes b relativchronologisch richtig liegt. Die in St.5 am Südostrand angetroffene Störung St.84 parallel zur Kirchenachse kann als Ausbruchgrube dieses Mauerzuges angesprochen werden, in der später auch zwei Bestattungen (St.60 u. St.82) eingegraben wurden (St.5-6/Schicht 1; St.5-42/Schicht 1; St.5-70/Schicht 1; St.5-88/Schicht 1).

Die Grundrißentwicklung zum romanischen Bau könnte man sich dann ähnlich dem für St. Lambertus, Dremmen (Kr. Heinsberg) von W. Piepers und P.J. Tholen 1970 vorgelegten Schema vorstellen (Wiederabdruck in K. Böhner u.a., Früher Kirchenbau im Kreis Heinsberg. Museumsschriften des Kreises Heinsberg 8, 1987, S. 123 Abb. 3, A/B), wobei in Jülich jedoch die ehemaligen Außenmauern nicht für die Fundamentierung der Stützenreihen des Mittelschiffes genutzt worden wären, die enger beieinander standen. Da über die Längenausdehnung der postulierten Saalkirche überhaupt keine Angaben gemacht werden können, wäre auch eine Verschiebung des Grundrißes nicht auszuschließen (vgl. z.B. Millen; P.J. Tholen, ebd. S. 231 Abb. 4). In Phase III wird die Jülicher Kirche einen der alten Birgelener Kirche vergleichbaren Grundriß gehabt haben (ebd. S. 231 Abb. 3).

So verlockend alle vorgeführten Zuordnungsmöglichkeiten der spärlichen dokumentierten Mauerzüge auch sind, darf man deren Aussagekraft in Anbetracht der bisherigen Größe der archäologisch untersuchten Aufschlüsse nicht überbewerten. Die geäußerten Theorien können als kreative Arbeitshypothesen für eventuell in ferner Zukunft stattfindende weitere Untersuchungen dienen und die Spanne des heute möglich erscheinenden abgreifen, ohne letztendlich Wahrheiten postulieren zu können!

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